Teilnahmebedingungen
1. Allgemeines und Aktionszeitraum
Der Zweckverband Oberpfälzer Seenland, In der Oder 7 a in 92449 Steinberg am See führt nach dem sensationellen Erfolg im letzten Jahr auch in diesem Jahr wieder einen Malwettbewerb mit den Schulen im Landkreis Schwandorf durch.
Was ist das diesjährige Thema? - Mein Lieblingsplatz im Oberpfälzer Seenland - ob im Wasser – der Natur – Aktiv – Kultur – oder Genuss
Wer kann teilnehmen? Schülerinnen und Schüler aller Schulen und Jahrgangsstufen im LKR Schwandorf mit ihren schönsten Kunstwerken zum o.g. Thema
Was kann eingereicht werden? Zeichnungen, Gemälde oder Collagen (Ausschließlich im Format DIN A3 unter Angabe des vollständi-gen Namens, der Schule und der Klasse in Druckschrift auf der Rückseite des Bildes)
Was muss beachtet werden? Die Einwilligungserklärung zur Teilnahme bitte gesondert beilegen und nicht auf das Bild kleben! Bilder, denen keine leserlich ausgefüllte Einwilligungserklärung zur Teilnahme zugeordnet werden kann, können leider nicht berücksichtigt werden. Abgabe pro Schülerin/Schüler ein Bild. Ausschließlich Einzelarbeiten. Gemeinschaftsprojekte können nicht berücksichtigt werden!
Wann ist der Abgabetermin? Freitag, 22. März 2024
Wo müssen die Arbeiten abgegeben werden? Bzw. wohin müssen die Arbeiten geschickt werden? Zweckverband Oberpfälzer Seenland, In der Oder 7a, 92449 Steinberg am See. E-Mail: info@oberpfaelzer-seenland.de
Bei Rückfragen zu unserem Schulmalwettbewerb – Mein Lieblingsplatz im Oberpfälzer Seenland - 2023/2024, stehen wir Ihnen jederzeit sehr gerne telefonisch unter der Rufnummer 09431 7593-42 oder per E-Mail an info@oberpfaelzer-seenland.de zur Verfügung.
2. Ablauf des Wettbewerbs, Jury, Anforderungen und Gewinnbenachrichtigung
- Das Einreichen der Bilder ist nur über die Schule möglich. Separat und individuell eingereichte Bilder können daher nicht berücksichtigt werden.
Nach dem Abgabetermin wird aus den eingereichten Bildern von der Geschäftsstelle des Zweckverbandes eine Vorauswahl getroffen. Aus dieser Vorauswahl werden von einer unabhängigen Jury die zwölf Gewinnerbilder ausgewählt. - Bitte beachten Sie, dass die Gewinnerbilder für die Vernissage gerahmt und aufgehängt werden. Damit die Bilder auch zur Wirkung kommen, müssen die Bilder im DIN A3 - Format eingereicht werden.
- Die Vorstellung der Gewinnerbilder erfolgt im Rahmen einer Vernissage. Eine separate Einladung zur Eröffnung der Vernissage für die jungen Künstler/Künstlerinnen, die jeweiligen Lehrkräfte sowie für die Eltern folgt im Anschluss an den Schulmalwettbewerb. Die Einladung erfolgt über die Schule.
- Die Bilder werden außerdem im Rahmen einer Wanderausstellung in den Hauptstellen der Sparkasse im Landkreis Schwandorf präsentiert, welche vom Zweckverband Oberpfälzer Seenland und von der Sparkasse im Landkreis Schwandorf organisiert wird.
Nach Ende der Ausstellungsreihe erhalten die Schulen bzw. die jeweiligen Künstler/Künstlerinnen ihre Bilder wieder zurück. - Die von der Jury ausgewählten Werke werden fotografiert und ggf. auf der Homepage des Zweckverbands Oberpfälzer Seenland (www.oberpfaelzer-seenland.de) , auf seiner Facebook-Seite (www.facebook.com/OberpfaelzerSeenland) und auf seinem Instagram-Profil (www.instagram.com/oberpfaelzer_seenland) veröffentlicht.
3. Teilnahmebedingungen
- Voraussetzung für die Teilnahme ist der Themenbezug Wasser – Natur – Aktiv – Kultur – Genuss im Sinne von – Mein Lieblingsplatz im Oberpfälzer Seenland -.
- Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Schülerinnen/Schüler der Schulklassen aus Schulen im Landkreis Schwandorf.
- Mit der Einwilligungserklärung zur Teilnahme erklärt der/die Teilnehmer/in, bzw. deren Erziehungsberechtigte, die Teilnahmebedingungen gelesen und verstanden zu haben und diese zu akzeptieren. Zur Abwicklung des Schulmalwettbewerbs, zur Veröffentlichung der Gewinner und Gewinnerinnen sowie zur Durchführung der Vernissage/Wanderausstellung benötigen wir darüber hinaus für diese Zwecke eine Einwilligung zur Erhebung, Nutzung, Verarbeitung und Veröffentlichung der personenbezogenen Daten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
- Die Angabe der personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig. Sofern diese nicht bereitgestellt werden, ist eine Teilnahme am Künstlermalwettbewerb nicht möglich.
- Die Teilnahme ist kostenlos. Für Aufwendungen im Rahmen der Teilnahme ist der Zweckverband Oberpfälzer Seenland nicht verantwortlich. Eine Erstattung von Kosten ist keinesfalls möglich.
- Für eingereichte Bilder gilt: Das künstlerische Werk darf nicht bereits an anderen Wettbewerben teilgenommen haben.
4. Einräumung von Rechten am Bild
Durch das Einreichen der Bilder räumen Teilnehmende dem Zweckverband Oberpfälzer Seenland, seinen Mitgliedern (Bezirk Oberpfalz, Landkreis Schwandorf, Gemeinde Bodenwöhr, Markt Bruck i.d.OPf., Stadt Neunburg vorm Wald, Stadt Nittenau, Stadt Schwandorf, Markt Schwarzenfeld, Ge-meinde Steinberg am See, Gemeinde Wackersdorf) und deren Institutionen ein einfaches und zeit-lich unbeschränktes Nutzungsrecht der Abbildungen oder Kopien des künstlerischen Werkes ein, d. h. der Zweckverband Oberpfälzer Seenland, seine Mitglieder und deren Institutionen sind berech-tigt, die auf der Vernissage und auf den Wanderausstellungen präsentierten Bilder auch zu Werbe-zwecken auf seiner Homepage, seinen sozialen Medien oder im Rahmen anderer Publikationen zu veröffentlichen und zu teilen. Die Nutzung seitens des Zweckverbandes Oberpfälzer Seenland, sei-ner Mitglieder und deren Institutionen erfolgt stets unter Nennung des Urhebers. Der/die Teilneh-mer/in wird darauf hingewiesen, dass in diesem Zusammenhang auch Facebook und/oder Insta-gram ein Nutzungsrecht an den digitalen Abbildungen eingeräumt wird.
5. Urheberrechte
Der/die Teilnehmer/in versichert, dass er oder sie das künstlerische Werk selbst angefertigt hat, er oder sie über alle Rechte an den eingereichten Bildern verfügt, die uneingeschränkten Verwertungs-rechte des Bildes besitzt und dass keine Rechte Dritter bestehen. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so hat der/die Teilnehmer/in dies selbst zu vertre-ten und den Zweckverband Oberpfälzer Seenland von allen Ansprüchen freizustellen.
6. Veröffentlichung der Gewinnerdaten
Durch das Ausfüllen der Datenschutzrechtlichen Einwilligung willigt der/die Teilnehmer/in oder bei Minderjährigen der gesetzliche Vertreter ein, dass im Falle eines Gewinns ggf. sein/ihr vollständiger Name (Vor- und Zuname) gemeinsam mit der Klasse und dem Namen der Schule auf der Homepage, der Facebook-, und Instagram-Seite des Zweckverbandes sowie in der Presse veröffentlicht wird. Die Gewinner erklären sich zusätzlich bereit, dass bei der Übergabe des Gewinns ein Foto gemacht wird und dieses im Rahmen der Außenkommunikation des Zweckverbandes Oberpfälzer Seenland verwendet werden darf.
7. Vorzeitige Beendigung der Aktion
Die Aktion kann vom Zweckverband Oberpfälzer Seenland zu jeder Zeit, fristlos bzw. ohne Einhaltung von Fristen, vorzeitig beendet werden. Ebenso kann der Verlauf/Prozess jederzeit abgeändert bzw. angepasst werden, sofern es aus technischen, rechtlichen oder sonstigen erheblichen oder praktischen Gründen notwendig ist.
Schlussbestimmungen und salvatorische Klausel
Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die mit dem Schulmalwettbewerb einhergehenden Regelungen sind abschließend.
Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein, tritt eine Regelung in Kraft, die dem Gewollten am nächsten kommt. Alle übrigen Teilnahmebedingungen bleiben hiervon unberührt und behalten ihre Gültigkeit. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Für diese Aktion ist ausschließlich der Zweckverband Oberpfälzer Seenland verantwortlich. Ansprechpartner für alle Belange ist der Zweckverband Oberpfälzer Seenland.
Verantwortlich für diese Aktion (auch i.S.d. Presserechts):
Zweckverband Oberpfälzer Seenland
In der Oder 7 a | 92449 Steinberg am See | Tel. 09431 7593-40 | E-Mail: info@oberpfaelzer-seenland.de
Datenschutzhinweise
1. Bezeichnung der Verarbeitung
Die in Zusammenhang mit dem Schulmalwettbewerb erhobenen, personenbezogenen Daten werden vom Zweckverband Oberpfälzer Seenland zum Zweck der Durchführung des Schulmalwettbewerb sowie zur Durchführung der Vernissage/Wanderausstellung erhoben, verarbeitet und genutzt sowie im Rahmen der Siegerehrung veröffentlicht.
2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlich für die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten ist der
Zweckverband Oberpfälzer Seenland
In der Oder 7a
92449 Steinberg am See
E-Mail: info@oberpfaelzer-seenland.de
Telefon: 09431/759340
3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Unseren behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Str. 80
92421 Schwandorf
E-Mail: datenschutz@landkreis-schwandorf.de
Telefon: 09431/471-0
4. Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Die in Zusammenhang mit dem Schulmalwettbewerb erhobenen, personenbezogenen Daten werden im Rahmen der vorliegenden Einwilligung zur Teilnahme (Art. 6 Abs. Buchst. b) DSGVO) und der Datenschutzrechtlichen Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 Buchst. a) DSGVO) vom Zweckverband Oberpfälzer Seenland zum Zweck der Durchführung des Schulmalwettbewerb sowie zur Durchführung der Vernissage/Wanderausstellung erhoben, verarbeitet und genutzt sowie im Rahmen der Siegerehrung veröffentlicht.
5. Empfänger der Personenbezogenen Daten
Zum Zwecke der Siegerehrung werden die Daten der Gewinnerinnen und Gewinner in der örtlichen Presse und auf der Homepage www.oberpfaelzer-seenland.de sowie den Social-Media-Kanälen Facebook und Instagram veröffentlicht. Die Datenschutzerklärung von Facebook und Instagram finden Sie unter:
https://dede.facebook.com/help/instagram/519522125107875/?helpref=uf_share. Die erhobenen Daten werden im Rahmen der oben bezeichneten Zweckbestimmung auf den Servern des Zweckverbandes Oberpfälzer Seenland gespeichert und nach Beendigung des Schulmalwettbewerbs von diesen gelöscht. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten an die Sparkasse im Landkreis Schwandorf übermittelt.
6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Es findet keine Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland statt.
7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Die personenbezogenen Daten der Gewinner werden mit dem Start des neuen Schulmalwettbewerbs im darauffolgenden Schuljahr gelöscht. Die personenbezogenen Daten der restlichen Teilnehmer werden direkt nach dem Druck und dem Versand der Teilnahmeurkunden gelöscht.
8. Betroffenenrechte und Beschwerderechte bei der Aufsichtsbehörde
Der Zweckverband Oberpfälzer Seenland weist darauf hin, dass Betroffenen nach der EU-Datenschutzgrundverordnung folgende Rechte zustehen:
- Werden personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Betroffene das Recht, Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DS-GVO).
- Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Betroffenen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DS-GVO).
- Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Betroffene die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DS-GVO).
- Wenn Betroffene oder bei Minderjährigen deren gesetzlicher Vertreter in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DS-GVO).
Sollten Betroffene von ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft der Zweckverband Oberpfälzer Seenland, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Bei datenschutzrechtlichen Beschwerden können sich Betroffene gemäß Art. 77 DSGVO an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden (Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz, Wagmüllerstr. 18, 80538 München).
9. Widerrufsrecht (Einwilligung)
Wenn Sie in die Datenerhebung durch den Zweckverband Oberpfälzer Seenland durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit formlos per Widerruf unter info@oberpfaelzer-seenland.de aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten. Die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch den Widerruf nicht berührt.
10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten / Folgen bei Nichtbereitstellung der Daten
Die Angabe der personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig.
Sofern diese nicht bereitgestellt werden, ist eine Teilnahme am Schulmalwettbewerb nicht möglich.